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BODENGUTACHTEN
FÜR DEN HAUSBAU |
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Sicher haben Sie schon oft den Begriff "Bodengutachten" oder auch "Baugrundgutachten" gehört, oder aber auf unseren Webseiten diesen Begriff entdeckt. Hier möchten wir Ihnen einmal exemplarisch am Beispiel der Familie Mustermann, die in Musterstadt bauen möchte, zeigen, was alles in einem Bodengutachten steht bzw. über was ein Bodengutachten Auskunft gibt. |
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Bodengutachten |
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PRO FUTURE MASSIVHAUS GmbH · Niederrheinstr. 71 · 40474 Düsseldorf Kunde: Familie Mustermann · Bauort: Musterstadt · Musterstraße 77 |
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INHALT:
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| 1. Vorgang | |||||||||||||||
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Die Eheleute Mustermann beabsichtigen in Musterstadt,
Musterstr. 77, ein Wohnhaus zu errichten. Die Planung wird von der Fa.
PRO FUTURE MASSIVHAUS GmbH in Düsseldorf durchgeführt. |
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| 2. Bauvorhaben | |||||||||||||||
Das Bauvorhaben besteht aus einem 10,40m x
8.35m großen, 1,5-geschossigen, voll unterkellerten Wohnhaus. Es wird
davon ausgegangen, dass die Ergeschossfussbodenoberkante (OKFF) bei etwa
75,80m ü. NN und die Kellergeschossfussbodenoberkante bei etwa 73,00m
ü. NN zu liegen kommt. |
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| 3. Bearbeitungsunterlagen | |||||||||||||||
Neben den Ergebnissen der Aufschlussarbeiten standen zur Ausarbeitung des vorliegenden Baugrundgutachtens folgende Unterlagen zur Verfügung:
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| 4. Aufschlussarbeiten | |||||||||||||||
Zur Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse wurden Sondierbohrungen und Rammsondierungen an insgesamt 4 Stellen im Bereich der vorgesehenen Baumassnahme abgeteuft. Im einzelnen kamen zur Ausführung:
Die Höhenlagen der Ansatzpunkte wurden nivelliert und
das Nivellement an der gegenüberliegenden Laterne abgetragen. Die
Höhenangaben beziehen sich auf NN. |
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| 5. Ergebnisse | |||||||||||||||
In den durchgeführten Sondierbohrungen wurden folgende Schichten angetroffen: |
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In den durchgeführten Sondierbohrungen und Rammsondierungen wurden folgende Wasserstände gemessen: |
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Die Ergebnisse der Rammsondierungen sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt. Sämtliche Ergebnisse der Aufschlussarbeiten sind in der Anlage 4 als Schnitt dargestellt. |
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| 6. Geologisch-Bodenmechanische Verhältnisse | |||||||||||||||
Im Bereich der Baumassnahme wird der
tiefere Untergrund von mitteldevonischen Ton-, Schluff und Sandsteinen
der Brandenbergschichten (Fels) gebildet, deren Oberkante in den
durchgeführten Sondierbohrungen und Rammsondierungen bis 6 m unterhalb
des Geländes nicht angetroffen wurden. |
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In der BS 1 wurde in einer Tiefe von mehr als 4,9 m unter Ansatzpunkt Steine im Hanglehm festgestellt, die auf die Nähe des Fels hindeuten. |
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| 7. Grundwasserverhätnisse | |||||||||||||||
Grundwasser wurde in keiner der durchgeführten Sondierbohrungen und Rammsondierungen angetroffen. Nachweislich der Karte der Grundwassergleichen in NRW liegt das Baugrundstück außerhalb der Verbreitungsgrenze grundwasserführender Lockergesteine. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Schichten nur sehr langsam in die Tiefe versickern, und fließt oberflächennah hangabwärts. Dementsprechend hatte sich in allen Bohrlöchern Wasser angesammelt. Nach stärkeren Niederschlägen ist mit Vernässungen und Wasseransammlungen in der Baugrube zu rechnen, soweit keine Gegenmaßnahmen getroffen werden. |
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| 8. Bodenklassen nach DIN 18 300 | |||||||||||||||
Die im Bereich der vorgesehenen Baumaßnahme anstehenden Bodenarten gehören gemäß DIN 18 300, Abschnitt 2.2 der Bodenklasse 4 (mittelschwer lösbare Bodenarten) an. |
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| 9. Gründung des Bauvorhabens | |||||||||||||||
Die Grundsohlen werden im Hanglehm zu
liegen kommen. In diesen Schichten ist eine Gründung auf Einzel-
und/oder Streifenfundamenten wie auch auf einer Bodenplatte möglich. |
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| 10. Trockenhaltung des Bauvorhabens | |||||||||||||||
Zur Trockenhaltung des Bauvorhabens wird
aufgrund der in Höhe der Kellerwände und -sohlen anstehenden, nur
geringfügig wasserdurchlässigen Schichten, eine Abdichtung gegen nicht
stauendes Sickerwasser gem. DIN 18 195, Teil 4 in Verbindung mit einer
Ringdränage erforderlich. Das anfallende Dränagewasser kann aufgrund
der geringen Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Schichten nicht auf
dem Baugrundstück in den Boden eingeleitet werden. |
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| 11. Baugrube | |||||||||||||||
Die Baugrubenböschungen sind unter einem
Winkel von ß = 60o anzulegen. |
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| 12. Regenwasserversickerung | |||||||||||||||
Eine Versickerung des von den Dachflächen anfallenden Niederschlagwassers ist aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Schichten nicht möglich. Gemäß ATV wird ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von Kf> 10-6 m/s gefordert. |
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| 13. Schlusswort | |||||||||||||||
Wir bitten uns zu einer ergänzenden Stellungnahme aufzufordern, falls sich Fragen ergeben, die nicht oder abweichend erörtert wurden. |
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